Globale Verkaufsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Zweck
Zur Regelung der Vertriebs- und Serviceangelegenheiten auf dem globalen Markt der Shenzhen MRCARTOOL Technology Ltd (im Folgenden "MRCARTOOL" genannt) formulieren wir hiermit diese Bedingungen.
1.2 Anwendungsbereich
1.2.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht "MRCARTOOL" für Shenzhen MRCARTOOL Technology CO., Ltd. Alle Verkäufe der beschriebenen Produkte unterliegen den folgenden Bedingungen, die alle früheren Bedingungen im Verkaufskatalog oder an anderer Stelle ersetzen, und jede Abweichung von diesen Bedingungen in einem Dokument des Käufers oder anderweitig ist unanwendbar, sofern sie nicht schriftlich von MRCARTOOL akzeptiert wurde.
1.2.2 Mit der Bestellung oder Annahme der von MRCARTOOL gelieferten Ware erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen von MRCARTOOL einverstanden.
II. Angebot und Lieferungen
2.1 Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn, das Angebot ist zeitlich befristet (z.B. bei einer Materialpreisänderung). Die Auftragsbestätigung von MRCARTOOL ist Grundlage des Vertrages und maßgebend für den Umfang der Lieferung. Die vom Kunden erteilte Bestellung ist für den Kunden verbindlich. Mit der Übersendung der Auftragsbestätigung durch MRCARTOOL gilt die Bestellung als von MRCARTOOL angenommen. Bei der Bestellung von Zubehör aus dem Produktkatalog gilt, wenn MRCARTOOL die Auftragsbestätigung zusammen mit der Rechnung und der ausgehändigten Ware übersendet, auch die rechtzeitige Übersendung der Auftragsbestätigung durch MRCARTOOL als vereinbart. Bei Angeboten mit Frist und Annahmefrist ist das Angebot nicht verbindlich, wenn MRCARTOOL die Auftragsbestätigung nicht rechtzeitig vorlegt. Konstruktionsänderungen sowie Änderungen der technischen Daten und Leistungsmerkmale, die dem technischen Fortschritt dienen, behält sich MRCARTOOL vor. MARCARTOOL wird derartige Änderungen und die Einstellung von Produkten im Katalog auf der Website (https://mrcartool.net) zu einem angemessenen Zeitpunkt im Voraus.
2.2 Alle für OEM- oder ODM-Aufträge eingereichten Unterlagen sind Eigentum des Kunden. Wenn MARCARTOOL ein Angebot erstellt und abgibt, sind die oben genannten Unterlagen maßgebend. Nachträgliche Änderungen des Angebots müssen bei Auftragserteilung schriftlich mitgeteilt werden.
III. Preis und Bezahlung
3.1 Die Zahlung muss per Banküberweisung oder einer anderen auf der Einkaufsplattform verfügbaren Zahlungsmethode erfolgen, bevor das Produkt an Sie versandt werden kann. Der Zahlungsbetrag ist in USD, EUR, RMB und anderen von der Plattform unterstützten Währungen. Für Zahlungen per Banküberweisung senden wir Ihnen die Bankverbindung von MRCARTOOL per offizieller E-Mail zu. Der Name oder die Firma des Bankkontoinhabers muss mit dem Namen oder der Firma des Bestellers übereinstimmen. Der Preis richtet sich nach dem Preis auf der MRCARTOOL Auftragsbestätigung.
3.2 Die Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, sie wurden vertraglich vereinbart.
3.3 Bei Zahlungsverzug behält sich MRCARTOOL das Recht vor, Schadensersatz oder Säumniszuschläge zu verlangen.
IV. Datum der Lieferung
4.1 Der in der Auftragsbestätigung genannte Liefertermin ist nur dann verbindlich, wenn alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten vor dem Liefertermin festgelegt sind. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Materialien bis zum Liefertermin bereitzustellen. Verlässt die Ware vor dem vorgenannten Termin das Werk von MRCARTOOL oder teilt MRCARTOOL dem Kunden die Versandbereitschaft mit, so gilt der vorgenannte Versandtermin als erfüllt.
4.2 MRCARTOOL haftet nicht für Lieferverzögerungen während des oben genannten Zeitraums der höheren Gewalt.
V. Annahme der Waren
5.1 Innerhalb von 24 Stunden nach Eintreffen der Ware an dem von beiden Parteien vereinbarten Lieferort muss der Kunde die Ware in Bezug auf Art, Menge, Verpackung, Aussehen, Spezifikationen usw. der Ware gemäß den Bestimmungen des Vertrags und der Auftragsbestätigung prüfen und annehmen. Erfolgt die Unterzeichnung aufgrund von Beanstandungen nicht rechtzeitig, so gilt die Ware als angenommen.
VI. Risikotransfer
6.1 Das Risiko für alle Lieferarbeiten trägt der Kunde. Auf Wunsch des Kunden kann MRCARTOOL die Ware gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern. Die Kosten der Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.
VII. Beibehaltung des Titels
7.1 MRCARTOOL behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen, die der Kunde vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit MRCARTOOL hatte, gleich aus welchem Rechtsgrund) vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch MRCARTOOL ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Vielmehr dienen die vorgenannten Handlungen der Sicherung der Rechte von MRCARTOOL aus dem Kaufvertrag sowie der Ergänzung des Rücknahmerechts, selbstverständlich einschließlich des Anspruchs auf Schadensersatz und entgangenen Gewinn.
7.2 Kommt der Kunde den vertraglichen Bestimmungen nicht nach (insbesondere gerät er in Zahlungsverzug), so wird der Restbetrag der Ware sofort zur Zahlung fällig. In den vorgenannten Fällen ist MRCARTOOL berechtigt, die Ware nach einer Zahlungsaufforderung an den Kunden beim Kunden abzuholen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde kein Eigentum an der Ware.
VIII. Zurückgegebene oder umgetauschte Waren
8.1 Wenn Sie ein Wiederverkäufer oder ein OEM-, ODM-Kunde sind, reichen Sie bitte zuerst einen angemessenen Grund für die Rückgabe oder den Umtausch ein. Vorbehaltlich angemessener und legitimer Gründe wird MRCARTOOL die damit verbundenen Kosten tragen. Vorausgesetzt, dass das obige Verfahren nicht zu einer unangemessenen Forderung des Kunden an MRCARTOOL führt.
8.2 Wenn Sie ein MRCARTOOL-Nutzer sind und mit den MRCARTOOL-Produkten, die Sie auf der autorisierten Online-Einkaufsplattform und bei den autorisierten Offline-Händlern gekauft haben, nicht zufrieden sind, können Sie die Produkte innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt zurückgeben oder sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt gegen ein anderes Produkt desselben Wertes umtauschen.
Rücksendungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung von MRCARTOOL zulässig. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
8.3 Zurückgegebene und umgetauschte Produkte müssen sich in vollständig verkaufsfähigem Zustand befinden und den entsprechenden Kaufbeleg, alle relevanten Zubehörteile und die Originalverpackung aufweisen.
8.4 MRCARTOOL prüft die zurückgesandten Artikel, um sicherzustellen, dass sie in gutem Zustand und geeignet sind. Jeder Artikel, der die Inspektion nicht besteht, wird an Sie zurückgeschickt und Sie erhalten keine Erstattung für den Artikel.
8.5 Sie können das Produkt über das Kundendienstzentrum oder die von MRCARTOOL autorisierten Händler umtauschen; die Rückgabe- und Umtauschpolitik sieht vor, dass Sie das Produkt dort zurückgeben, wo Sie es gekauft haben. Wenn es Schwierigkeiten oder Probleme mit der Rückgabe oder dem Umtausch gibt, wenden Sie sich bitte an den MRCARTOOL-Kundendienst.
IX. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
9.1 Ab dem Datum des Erhalts gewähren wir eine 2-Jahres-GARANTIE für das Hauptgerät und eine 1-Jahres-Garantie für das gesamte mitgelieferte Zubehör.
9.1.1 Zugang zur Garantie: 1. Die Reparatur oder der Ersatz von Produkten wird durch die tatsächliche Pannensituation des Produkts bestimmt; 2. Es ist garantiert, dass MRCARTOOL brandneue Komponente, Zubehör oder Gerät in Bezug auf die Reparatur oder den Ersatz verwenden wird; 3. Wenn das Produkt innerhalb von 90 Tagen nach dem Kunden es empfängt, sollte der Käufer sowohl Video und Bild zur Verfügung stellen, und wir werden die Versandkosten tragen und das Zubehör für den Kunden kostenlos zu ersetzen. Wenn das Produkt länger als 90 Tage erhalten wird, trägt der Kunde die entsprechenden Kosten und wir werden dem Kunden die Teile für den Ersatz kostenlos zur Verfügung stellen.
9.1.2 Die folgenden Bedingungen fallen nicht unter die Garantie: 1. das Produkt wurde nicht über offizielle oder autorisierte Kanäle erworben; 2. das Produkt geht kaputt, weil der Benutzer die Produktanweisungen zur Verwendung oder Wartung des Produkts nicht befolgt.
9.2 Garantie Beschreibung
MRCARTOOL haftet nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen für Sachmängel der Ware, für die Rechtmäßigkeit des Eigentums und für die Beschaffenheitsgarantie wie folgt:
9.2.1 Bei Entdeckung von defekten Teilen wird MRCARTOOL diese kostenlos reparieren oder (bei Einsendung fabrikneuer Teile) ersetzen.
9.2.2 Wenn das Produkt durch den Transport beschädigt wird, ist MRCARTOOL verpflichtet, sein Bestes zu tun, um dem Kunden bei der Reparatur zu helfen, und technische Beratung und Ersatzteile zur Verfügung zu stellen.
9.2.3 Handelt es sich um Individualsoftware, so gewährleistet MRCARTOOL, dass die Individualsoftware den in den technischen Parametern, der Auftragsbestätigung, den dazugehörigen Informationen und Programmbeschreibungen angegebenen Funktionen und Eigenschaften entspricht. MRCARTOOL übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der vorgenannten Programme beim Einsatz in den verschiedenen, vom Kunden spezifizierten Anwendungen, insbesondere solchen, die MRCARTOOL zum Zeitpunkt der Entwicklung oder Abnahme nicht bekannt sind oder nicht getestet wurden.
9.2.4 Der Kunde hat Mängel an den Produkten schriftlich bei uns zu rügen, spätestens jedoch 15 Tage nach Erhalt der Ware.
9.2.5 Wenn der Kunde eine begründete Reklamation einreicht, trägt MRCARTOOL die damit verbundenen Kosten. Unter der Voraussetzung, dass die Mängelrüge berechtigt ist, einschließlich der Kosten für das Ersatzteil, der Kosten für den Versand des Ersatzteils und der angemessenen Kosten für das Abladen und den Wiedereinbau, und unter der Voraussetzung, dass die oben genannten Verfahren nicht zu einer unangemessenen Forderung des Kunden an MRCARTOOL führen.
9.2.6 Zur Vornahme aller MRCARTOOL notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde MRCARTOOL die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist MRCARTOOL von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden bei Gefährdung der Betriebssicherheit hat der Kunde das Recht, mit Zustimmung von MRCARTOOL den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und MRCARTOOL die erforderlichen Aufwendungen zu erstatten. Für die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung durch den Kunden oder einen Dritten haftet MRCARTOOL nicht.
9.2.7 MRCARTOOL haftet ferner nicht für Schäden, die beruhen auf: ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Lagerung oder fehlerhafter Installation des Produkts durch den Kunden oder Dritte, nicht autorisierter Reparatur und Modifikation, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder chemischer Einwirkungen, Einwirkungen elektrischer Felder usw. die über die Möglichkeiten von MRCARTOOL hinausgehen, sowie die Verwendung des Produkts für andere Zwecke als die, für die es konzipiert wurde, oder die Verwendung des Produkts, die nicht in Übereinstimmung mit den MRCARTOOL-bezogenen Materialien wie Handbüchern, Produktkatalogblättern und detaillierten Anweisungen erfolgt, unabhängig davon, wie die oben genannten Informationen bereitgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Informationen, die sich auf die Einsatzbedingungen von MRCARTOOL-Produkten beziehen (z. B. Schmieranweisungen, Druckluftqualität/sonstige Betriebsanforderungen, Umweltbedingungen usw.). Darüber hinaus erlischt die Gewährleistung, wenn der Kunde oder ein Dritter den Manipulator/die Software ohne vorherige Zustimmung von MRCARTOOL und ohne sonstigen triftigen Grund verändert, selbst wenn ein nicht verändertes Teil fehlerhaft ist.
X. Wiederverkauf
10.1 Die vom Kunden bei MRCARTOOL gekauften Waren können direkt an Dritte für deren eigene Zwecke weiterverkauft werden. Dritte Nutzer genießen die gleichen Rechte wie MRCARTOOL Produkte.
XI. Ausfuhrbeschränkungen
11.1 In gegenseitigem Einvernehmen unterliegt die Lieferung der Waren allen anwendbaren Exportkontrollen für Technologie und Produkte, die von einer Region, einer Behörde oder einem Land (einschließlich China, den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten) auferlegt werden und die in der Gerichtsbarkeit, in der MRCARTOOL ansässig ist, durchgesetzt werden können. Die Waren und alle damit zusammenhängenden technischen Informationen, Dokumente und Materialien dürfen nach Bestätigung durch den Kunden weder direkt noch indirekt importiert oder exportiert, reexportiert, umgeladen, gehandelt, übertragen oder weitergegeben werden, wenn dies gegen die vorgenannten Kontrollen oder Beschränkungen verstößt.
XII. Nichterfüllung und Vertragsbruch
12.1 Wird MRCARTOOL die Erfüllung des Vertrages vor Gefahrübergang unmöglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Waren die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Wählt der Kunde nicht den Rücktritt vom Vertrag, so hat er Anspruch auf eine entsprechende Minderung des Preises. Im Falle des Leistungsverzuges von MRCARTOOL und des Ausbleibens der Leistung innerhalb der vom Kunden MRCARTOOL gesetzten angemessenen Nachfrist hat der Kunde das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich der Eingang oder die Abnahme durch Verschulden des Kunden, so hat dieser die Folgen und die Verantwortung für die Abnahme zu tragen.
12.2 Entsteht dem Kunden durch den Verzug von MRCARTOOL ein Schaden, so ist der Kunde berechtigt, eine Vertragsverletzung geltend zu machen. MRCARTOOL zahlt dem Kunden für jede Woche des Verzugs (unbeschadet weitergehender Ansprüche) für den verspäteten Teil der Ware eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5% des Wertes der vorgenannten verspäteten Ware, wobei die pauschale Entschädigung insgesamt 2% des Wertes der verspäteten Ware nicht übersteigen darf.
XIII. Höhere Gewalt
13.1 Aufgrund von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von MRCARTOOL liegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf staatliche Embargos, Blockaden, Beschlagnahme oder Einfrieren von Vermögenswerten, Verzögerung oder Verweigerung der Erteilung oder Aussetzung oder Widerruf von Import- oder Exportlizenzen oder andere staatliche Maßnahmen; Feuer, Überschwemmung, Unwetter oder andere Naturkatastrophen, Quarantäne, Streik oder Aussperrung, Aufruhr, bürgerliche Unruhen, Aufstand, ziviler Ungehorsam oder kriminelle oder terroristische Handlungen, Krieg, Materialknappheit oder verspätete Lieferung an MRCARTOOL durch Dritte.), die dazu führen, dass MRCARTOOL von Lieferverzögerungen und der Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen befreit wird. Im Falle höherer Gewalt verlängern sich die Lieferfrist, die Zahlungsfrist und eine etwaige Akkreditivzahlung um den Zeitraum der Verzögerung. Dauert die Situation höherer Gewalt sechs Monate an, kann MRCARTOOL den Vertrag ohne Vertragsstrafe kündigen, was nicht als Vertragsbruch angesehen wird.
XIV. Haftung
14.1 In jedem Fall und unabhängig vom Klagegrund ist die maximale Haftung von MRCARTOOL gegenüber dem Kunden aus diesem Vertrag (einschließlich Verpflichtungen zur Zahlung von Bußgeldern, pauschalem Schadensersatz, unabhängig von Ursache, Verschuldensgrad, Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung oder sonstigem) auf die Hälfte (1/2) des Einzelauftragspreises begrenzt, für den MRCARTOOL allein haftet.
14.2 In keinem Fall haftet MRCARTOOL für indirekte Schäden oder Folgeschäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Einnahmeverluste, Gewinnverluste, Verlust von erwarteten Vorteilen und Einsparungen, Produktionsverluste oder Betriebsunterbrechungen, Verlust von Verträgen oder Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von Firmenwert, Verlust oder Beschädigung von Daten, Verlust von Investitionen und Opportunitätskosten, Ansprüche Dritter und alle damit zusammenhängenden und zufälligen Kosten und Ausgaben.
14.3 Außerhalb der Haftung für Mängel des Liefergegenstandes haftet MRCARTOOL nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MRCARTOOL oder seiner Erfüllungsgehilfen oder bei einem schuldhaften Fehler des Produktes, der das Leben, den Körper oder die Gesundheit gefährdet und den MRCARTOOL arglistig verschwiegen oder dessen Abwesenheit garantiert hat, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden bei der Verwendung des Produktes gehaftet wird.
XV. Verjährung
15.1 Die gesetzlichen Fristen für Ansprüche (gleich aus welchem Rechtsgrund) richten sich nach dem einschlägigen chinesischen Recht.
XVI.. Vertraulichkeitsverpflichtungen
16.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, das Know-how und andere Betriebsgeheimnisse, die mit der Ausführung des Auftrags zusammenhängen, vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf ohne ausdrückliche Zustimmung von MRCARTOOL keine Informationen, Unterlagen, Materialien, Zeichnungen, Skizzen oder sonstige Dokumente an Dritte weitergeben oder zur Verfügung stellen. MRCARTOOL ist auch verpflichtet, alle Kundeninformationen vertraulich zu behandeln.
XVII. Übertragung
17.1 Keine der Parteien darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen.
XVIII. Zuständigkeit
18.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist das Volksgericht Shenzhen in China zuständig.
XIX. Anwendbares Recht
19.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen MRCARTOOL und dem Kunden findet das Recht der Volksrepublik China Anwendung.
19.2 Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Volksrepublik China unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts.
19.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ergeben, sind die Gerichte am Sitz von MRCARTOOL. MRCARTOOL ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.